Der „International Exchange of Experience on Insolvency Law (IEEI)“
Wer hat es nicht schon selbst erlebt und durchlitten: Internationale juristische Großkonferenzen sind schwerfällig und oft wenig ergiebig. Langatmig vorgetragene und nicht immer exakt übersetzte Referate sowie die Frontalsituation zwischen Referenten und Auditorium stellen höchste Anforderungen an das Konzentrationsvermögen des Zuhörers. Anschließend verbleibt keine oder zu geringe Zeit, um Fragen zu stellen oder die Kernpunkte des Vortrags zu diskutieren.
Wirklich interessant dagegen sind die Konferenzpausen und die weiteren informellen Zusammenkünfte am Rande der Konferenz. Hier können, begleitet von einem hektischen Visitenkartenaustausch, persönliche Kontakte geknüpft, fachliche Gespräche direkt geführt und nationale Rechtssysteme miteinander verglichen werden. Leider sind die Konferenzpausen zu kurz und die geknüpften Kontakte nur flüchtig.
Um die Vorteile informeller persönlicher Diskussionen auf Fachebene dauerhaft nutzbar zu machen, hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 den "International Exchange of Experience on Insolvency Law" (IEEI) ins Leben gerufen und seitdem zahlreiche internationale Kolloquien zu insolvenzspezifischen Themen durchgeführt.
Beitrag veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) 2004, 26. Der Beitrag wurde aktualisiert.