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Entstehung und Funktion des IEEI

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Quelle: www.pixelio.de

Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene sind auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gleichermaßen notwendig wie lohnend:

Wie das Wirtschaftsrecht im Allgemeinen, so ist das Insolvenzrecht im Besonderen ein Rechtsgebiet mit ausgeprägten internationalen Bezügen und internationaler Provenienz. Die neue deutsche Insolvenzordnung hat wesentliche Gedanken ausländischer Insolvenzrechtssysteme rezipiert. Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform wurden Erfahrungen und Regelungen aus den U.S.A., Österreich, England, Frankreich und zahlreichen weiteren Staaten ausgewertet. Sie haben die deutsche Rechtsentwicklung maßgeblich beeinflusst (2). Zunehmend wird das nationale Recht auch direkt von internationalem, vor allem europäischem Recht überlagert. Ein herausragendes Beispiel ist die Europäische Insolvenzverordnung vom 29.05.2000 (3). Sie ist in den EU - Staaten (mit Ausnahme von Dänemark) unmittelbar geltendes Recht. In grenzüberschreitenden, auf das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft begrenzten Insolvenzen hat sie erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf und die Wirkungen des Insolvenzverfahrens und die Kompetenzen der einzelnen Beteiligten.

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit sind verstärkte Bemühungen zur Reform des nationalen und des internationalen Insolvenzrechts festzustellen. Das Insolvenzrecht ist insofern ein empfindlicher Seismograph welt- und volkswirtschaftlicher Veränderungen. Insbesondere die zunehmende Globalisierung der Weltwirtschaft und die Einführung der Marktwirtschaft in den osteuropäischen Staaten erfordern neue insolvenzrechtliche Konzepte und Antworten. Sie sind die Motoren der Reformwelle, die derzeit zu verzeichnen ist. Da das Vertrauen potenzieller Investoren und Kreditgeber maßgeblich von einem effektiven und funktionierenden System der Haftungsverwirklichung im Krisenfall abhängt, hat in den "emerging markets" geradezu ein Wettlauf um das ?beste? Insolvenzsystem begonnen. Internationale Organisationen begleiten diese Entwicklungen und geben Hilfestellungen. So hat UNCITRAL ein Modellgesetz zu grenzüberschreitenden Insolvenzen entworfen, dessen Übernahme - ganz oder in Teilen - in mehreren Staaten erfolgt ist (4). Die Weltbank hat "Principles and Guidelines for Effective Insolvency and Creditor Rights Systems" entwickelt.

Infolge der weltweiten Reformbestrebungen ist in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ein enormer Bedarf an einem Austausch von Erfahrungen und Informationen entstanden. Unzählige Großkonferenzen mit unterschiedlicher personeller und nationaler Zusammensetzung sind veranstaltet worden. Sie leiden nicht selten unter dem Phänomen einer Datenflut, die kaum aufzunehmen und noch schwerer im Hinblick auf die Relevanz für das eigene Insolvenzrecht zu filtern und reflektieren ist. Wie in den Eingangsworten angedeutet, ergeben sich Gelegenheiten zu einem wirklich fruchtbaren Gedanken- und auf das Wesentliche beschränkten Informationsaustausch vorwiegend am Rande der Konferenzen und in den Konferenzpausen. Aus den entsprechenden Erfahrungen entstand die "Geburtsidee" für ein neues Kommunikationsforum. Mit Hilfe der auf verschiedenen Konferenzen gewonnenen persönlichen Kontakte wurde vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 ein informelles, aber dauerhaftes Informations- und Diskussionsnetzwerk, der "International Exchange of Experience on Insolvency Law (IEEI)", gegründet. Die Teilnehmer des IEEI stehen vor allem über das Internet miteinander in Verbindung. Auf diese Weise ist eine direkte, schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme per E-Mail gewährleistet. Da die meisten Mitglieder des IEEI aufgrund beruflicher Kontakte persönlich miteinander bekannt sind, besteht innerhalb des IEEI eine hohe Gewähr für eine zügige und verlässliche Beantwortung von Anfragen und Diskussionsangeboten. Der persönliche und fachliche Kontakt als der das Netzwerk zusammenhaltende Kern wird seit Anfang des Jahres 2001 durch jährlich stattfindende, mehrtägige Kolloquien vertieft. An diesen Gesprächsrunden nehmen jeweils zahlreiche Mitglieder des IEEI persönlich teil, um Probleme des nationalen und internationalen Insolvenzrechts intensiv zu erörtern.



(2) Schmidt-Räntsch, Insolvenzordnung, Köln 1995, Teil 1 Rn 187; Kübler/ Prütting-Prütting, InsO, Einl. Rn 23.

(3) Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren.

(4) Z.B. in Japan und den U.S.A. (Chapter 15 des Bankruptcy Code).